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   FG Rheinland-Pfalz, 28.02.1996 - 1 V 1090/96   

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FG Rheinland-Pfalz, 28.02.1996 - 1 V 1090/96 (https://dejure.org/1996,33658)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.02.1996 - 1 V 1090/96 (https://dejure.org/1996,33658)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Februar 1996 - 1 V 1090/96 (https://dejure.org/1996,33658)
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  • BFH, 14.11.1989 - VII B 124/89

    Rechtmäßigkeit eines Auskunftersuchens und Vorlageersuchens

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.02.1996 - 1 V 1090/96
    Soweit der Antragsteller die verfahrensrechtliche Unzulässigkeit des Vorbehalts der Nachprüfung, genauer gesagt: die Ermessensfehlerhaftigkeit des Vorbehalts ( § 102 FGO i.V.m. §§ 5 und 164 Abs. 1 AO ), beanstandet, Liegen in der Tat gewichtige, gegen die Rechtmäßigkeit der Vorbehaltsfestsetzung sprechende Grunde vor, ohne daß es einer Entscheidung darüber bedurfte, ob diese Grunde überwiegen (vgl. BFH/NV 1990 S. 279 Sp. 3).
  • BFH, 04.08.1983 - IV R 79/83

    Bei einer Veranlagung unter Nachprüfungsvorbehalt ist eine Abweichung von der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.02.1996 - 1 V 1090/96
    Die Vorbehaltsfestsetzung - so die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BFH BStBl 1984 II S. 6, 7 li. Sp.; BFH/NV 1986 S. 715; 1988 S. 79) - ist nur dann nicht zulässig, wenn der Steuerfall abschließend geprüft worden ist.
  • BFH, 18.04.1986 - VI R 51/83

    Abzugsfähigkeit von Werbungskosten hauptsächlich für Dienstreisen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 28.02.1996 - 1 V 1090/96
    Die Vorbehaltsfestsetzung - so die höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BFH BStBl 1984 II S. 6, 7 li. Sp.; BFH/NV 1986 S. 715; 1988 S. 79) - ist nur dann nicht zulässig, wenn der Steuerfall abschließend geprüft worden ist.
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